TECHNISCHE HINWEISE ZUR NUTZUNG
VON BETONPRODUKTEN
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VORBEMERKUNGEN
Betonprodukte für den Straßen-, Landschafts- und Gartenbau sind Qualitätserzeugnisse. Sie
werden in weitgehend automatisierten Fertigungsstätten hergestellt. Sowohl die
Ausgangsstoffe des Betons als auch die fertigen Produkte unterliegen den Güteanforderungen
zugehöriger Normen bzw. Richtlinien; ihre Einhaltung wird durch umfangreiche
Kontrollen laufend überprüft.
Auf der Baustelle werden gelegentlichAuffassungsunterschiede in der Beurteilung
der Betonprodukte beobachtet Die nachstehenden Gesichtspunkte sollen in solchen
Fällen – zur Vermeidung von Missverständnissen zwischen Hersteller und Abnehmer – eine Hilfe bei
der fachgerechten Beurteilung von Betonprodukten für den Straßen-, Landschafts und
Gartenbau darstellen. Sie wurden von den Fachgremien im Bundesverband Deutsche Beton-
und Fertig-teilindustrie e.V., Bonn, aufgestellt und geben den derzeitigen Stand der Technik
wieder.
1. BESTELLUNG
1.1 Allgemeines
Die Bestellung muss die vorgesehene Lieferadresse, den Empfänger, die Warenart
und den Liefer- bzw. Abholtermin enthalten. Die Befahrbarkeit der Baustelle durch
Lastzüge mit einem Gesamtgewicht bis zu 41 t und die Möglichkeit zur Entgegennahme der Ware
– ggf. mittels Entladegeräten – werden vom Auftragnehmer vorausgesetzt. Eine
Auslieferung mittels Kranfahrzeug bedarf entsprechender Vereinbarungen.
1.2 Bedarf
Der Bedarf an Produkten für Flächenbefestigungen, z. B. Pflastersteinen und
Platten, pro Quadratmeter verlegter Fläche bzw. der Bedarf an Bordsteinen, Randsteinen,
Muldensteinen, Palisaden, Stufen usw. pro laufenden Meter, schließt die Fugen ein.
Dementsprechend werden Betonprodukte so geliefert, dass die bestellte Fläche bzw. die bestellte
Länge unter Einhaltung der jeweiligen Rastermaße belegt bzw. versetzt werden kann.
1.3 Pflastersteine
Bei der Bestellung ist zu berücksichtigen, ob die Pflastersteine von Hand oder
maschinell verlegt werden sollen. Für die maschinelle Verlegung eignen sich ausschließlich
Pflastersteine mit angeformten Abstandhaltern (so genannten Nocken).
2. ENTLADUNG
Vor der Entladung der Fahrzeuge ist von einem Beauftragten des Auftraggebers die
Ordnungsmäßigkeit der Lieferung nach Menge und Warenart zu prüfen. Selbstabholer haben bei der
Beladung im Werk die Übereinstimmung der Ladung mit der Bestellung bzw. Abholanweisung und
dem Lieferschein zu prüfen. Die im Abschnitt 3 genannten Gesichtspunkte sind bei der Annahme der
Lieferung zu beachten.
Bestehen Zweifel oder Bedenken hinsichtlich der Qualität, darf mit der Verarbeitung der Produkte
nicht begonnen werden, bevor eine Klärung erfolgt ist.
Werden bei der Annahme der Produkte vermeintliche Mängel erkannt, die zu
Zweifeln an der Zuverlässigkeit oder Zumutbarkeit der Ware Anlass geben, hat die
Baustellenaufsicht entweder in Eigenverantwortung oder nach unverzüglicher Kontaktaufnahme
mit dem Bauherrn eine Annahmeentscheidung zu treffen, die im Falle einer Rückweisung zur
sofortigen Information des Lieferanten führen muss.
Erfolgt die Auslieferung kippfähiger Ware, z. B. Pflastersteine, durch Kippfahrzeuge, so ist Kippbruch
bis 3 % der Liefermenge technisch unvermeidbar.
3. GESICHTSPUNKE ZUR BEURTEILUNG VON STRASSENBAUER-
ZEUGNISSEN AUS BETON VOR DEM EINBAU
3.1 Oberflaeche
Bei der Verdichtung des Frischbetons kann es zu geringen, technisch nicht vermeidbaren Luft- und
Wassereinschlüssen kommen. Dadurch können an der Oberfläche Poren
entstehen, die jedoch keine Rückschlüsse auf mangelnde Witterungsbeständigkeit oder
Festigkeit der Produkte zulassen und deren Gebrauchswert nicht beeinträchtigen, wenn die
Produkte den Normen bzw. Richtlinien entsprechen.
An der Oberfläche können gelegentlich punktförmige bräunliche Verfärbungen
auftreten; sie stammen von betontechnologisch unbedenklichen Bestandteilen organischen Ursprungs
in den verwendeten natürlichen Gesteinskörnungen und verschwinden nach einiger
Zeit unter Bewitterung.
Bei Produkten für die Flächenbefestigung erhöht eine rauhe Oberfläche die Griffigkeit, hemmt die
Rutschgefahr und kann auch aus betontechnischer Sicht sinnvoller als eine sehr glatte Oberfläche
sein.
3.2 Ausbluehungen*
Gelegentlich können Ausblühungen vorkommen; sie sind technisch nicht
vermeidbar. In erster Linie entstehen sie durch besondere Witterungsbedingungen, denen der Beton –
besonders im jungen Alter – ausgesetzt ist, und haben entsprechend unterschiedliches Ausmaß. Die
Güteeigenschaften der Produkte bleiben hiervon unberührt. Ausblühungen stellen keinen Mangel dar.
Der Gebrauchswert der Produkte wird insofern nicht beeinflusst, als dass Witterungseinflüsse und –
bei Produkten für die Flächenbefestigung zusätzlich die mechanische Beanspruchung unter Nutzung –
die Ausblühungen verschwinden lassen. Da nur der Anteil Kalk aus
dem Zement an die Oberfläche treten kann, der nicht von den anderen Ausgangsstoffen
im Beton fest gebunden ist, kommt es nach dem Abklingen von Ausblühungen in der Regel
nicht erneut zu diesem Effekt. Ein Auswechseln der Produkte oder andere Maßnahmen
gegen Ausblühungen sind daher nicht empfehlenswert.
*Ausblühungen entstehen durch die Ablagerung von in Wasser gelöstem Kalkhydrat
(Ca(OH)2), das nach Verdunsten des Wassers und Reaktion mit dem Kohlendioxid
(CO2) der Luft als Calciumcarbonat (CaCO3) auf der Betonoberfläche anfällt.
3.3. Haarrisse
Oberflächliche Haarrisse können in besonderen Fällen auftreten; mit bloßem Auge sind sie am
trockenen Produkt nicht erkennbar und nur zu sehen, wenn eine zunächst nasse
Oberfläche fast abgetrocknet ist. Solche Haarrisse beeinträchtigen den Gebrauchswert nicht,
wenn die Produkte sonst den Normen bzw. Richtlinien entsprechen.
3.4 Fertigungsbedingter Absatz bei Bordsteinen
Bedingt durch das Fertigungsverfahren kann bei Bordsteinen mit Anlauf unterhalb
des Anlaufs ein Absatz entstehen, der nach Fertigstellung der an den Bordstein angrenzenden
Verkehrs-fläche so tief sitzt, dass er optisch nicht mehr in Erscheinung tritt. Der Absatz ist
technisch nicht vermeidbar und für den Gebrauchswert von Bordsteinen ohne Belang.
3.5 Fasenausbildung bei Betonprodukten
Die im eingebauten Zustand sichtbaren Kanten von Betonprodukten für den
Straßen-, Landschafts- und Gartenbau können unterschiedlich ausgebildet sein. Je nach Produkttyp
sind die Kanten scharfkantig, gebrochen, abgerundet, gefast, abgeschrägt und/oder unregel-mäßig
geformt. Die Entscheidung, welcher Produkttyp hinsichtlich der
Kantenausbildung gewählt wird, kann aus gestalterischen und/oder nutzungsbedingten Aspekten
erfolgen.
Die Ausbildung der im eingebauten Zustand sichtbaren Kanten hat z. B. Einfluss auf
das optische Erscheinungsbild. Bei Produkten für die Flächenbefestigung ergibt sich
zudem ein Einfluss auf die Rollgeräuschemissionen und auf das Abflussverhalten oberflächlich
anfallenden Wassers. Gefaste oder ähnlich ausgebildete Kanten mindern die Gefahr von
Kantenabplatzungen (vgl. auch Abschnitt 4.1). Die Herstellerunterlagen geben in der
Regel Auskunft über die lieferbaren Produkttypen.
4. GESICHTSPUNKT ZUM AUSSEHEN DER PRODUKTE NACH
DEM EINBAU
4.1 Kantenabplatzungen bei Produkten für die Flächenbefestigung
Pflastersteine, Platten, Bordsteine, Rinnenplatten Muldensteine u. ä. Produkte, die zu engfugig – und
somit nicht nach dem Technischen Regelwerk – verlegt sind oder deren
Unterlage (Tragschichten und Untergrund) nicht ausreichend tragfähig und standfest ist,
werden infolgedessen – eventuell bereits beim Abrütteln – Kantenbeanspruchungen ausgesetzt, denen
auch hochwertige Betone nicht widerstehen können. Die Folge sind Kantenabplatzungen; sie stellen
keinen Mangel des Produktes, sondern einen Mangel der Unterlage bzw. der Verlegeweise dar. Je
nach Produkt richtet sich die Fugenbreite nach dem Technischen Regelwerk oder den
Herstellerangaben.
4.2 Farb- und Strukturabweichungen
Farb- und Strukturabweichungen sind aufgrund der Verwendung von natürlichen Rohstoffen (z. B.
Gesteinskörnungen, Zement, Wasser), die natürlichen Schwankungen unterliegen, nicht vermeidbar.
Darüber hinaus haben Form und Größe der Produkte, technisch nicht vermeidbare Schwankungen
der Betonzusammensetzung, Witterung, Betonalter usw.
Einfluss auf die Farbe und die Struktur der Betonprodukte. Dies gilt sowohl für nicht nachträglich
bearbeitete Erzeugnisse, als auch für solche mit werksteinmäßig bearbeiteter Oberfläche (z. B.
gewaschener, gestrahlter oder gestockter Oberfläche). Insbesondere durch die
werkstein-mäßige Oberflächenbearbeitung wird die Natürlichkeit der verwendeten Rohstoffe
hervorgehoben.
Farb- und Strukturabweichungen können daher bei Betonprodukten fertigungs- und
rohstoffbedingt auftreten. Zufällige Unregelmäßigkeiten sind für die Technologie dieser
Erzeugnisse charakteristisch und bei der Beurteilung des Gesamteindruckes des Gewerkes
zu berücksichtigen. Der optische Gesamteindruck des Gewerkes kann nur aus dem
üblichen Betrachtungsabstand des Nutzers und unter gebrauchsüblichen Beleuchtungs- und sonstigen
Randbedingungen beurteilt werden. Insofern stellen fertigungs- und rohstoffbedingte
Farb- und Strukturabweichungen keinen Mangel dar. Die Bewitterung und die mechanische
Beanspruchung führen bei Betonprodukten und daraus hergestellten Bauwerken, z. B. Pflasterdecken
und Plattenbelägen, zu einer Veränderung von Eigenfarbe und Oberflächenstruktur. Eventuell anfangs
vorhandene Unterschiede gleichen sich im Laufe der Nutzung an. Wird die Wahl für ein Betonprodukt
z. B. anhand von Musterflächen oder Bauwerken getroffen, die bereits der Witterung und Nutzung
ausgesetzt sind, ist zu berücksichtigen, dass gleichartige neue Produkte diesen Einflüssen noch nicht
ausgesetzt sind und Farb- und Strukturunterschiede zur ursprünglichen Musterfläche bzw. zum
ursprünglichen Bauwerk aufweisen können. Dies gilt sinngemäß auch für Nachlieferungen.
5. WINTERDIENST
Beton besitzt im jungen Alter noch nicht die volle Frost- Tausalz-Widerstandsfähigkeit. Deshalb muss
Schnee und Eisglätte – falls sie innerhalb der ersten dreiMonate nach dem Einbau auftritt – mit
abstumpfenden Streumitteln beseitigt werden.